So bekommen Gastronomie und Hotellerie ihre 50 Prozent Umsatzersatz

Der Umsatzersatz wird bis zum Jahresende für Gastronomie und Hotellerie verlängert. Die Coronahilfe wird sich aber nicht wie bisher auf 80 Prozent sondern auf 50 Prozent belaufen. Das teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)  mit.
50 Prozent statt bisher 80 Prozent bekommen Betriebe vom Umsatz des Jahres 2019 erstattet.
50 Prozent statt bisher 80 Prozent bekommen Betriebe vom Umsatz des Jahres 2019 erstattet.

Gastronomie und Hotellerie dürfen erst am 7. Jänner 2021 wieder öffnen.Der Umsatzersatz von 50 Prozent Beantragbar  für den verlängerten Lockdown kann ab 16. Dezember wie gehabt über FinanzOnline beantragt werden.

Wer kann Umsatzersatz beantragen?

Für die ersten Jännertage, in denen nach aktuellem Stand Hotels und Gastronomie geschlossen bleiben, können die Unternehmen nur mehr die weitere Coronahilfe des Fixkostenzuschusses beantragen. "Durch die Verlängerung des Lockdown werden wir für die Phase bis 31.12. den Umsatzersatz verlängern - bis 50 Prozent im Vergleichszeitraum werden hier ersetzt werden", sagte Finanzminister Blümel Dem Staat werde das rund eine Milliarde Euro zusätzlich kosten. "Diese Verlängerung ist einmalig." Es handle sich um ein kurzfristiges Instrument zur Überbrückung der "sehr schwierigen Situation". Danach gebe es den Fixkostenzuschuss. Gearbeitet werde auch an einer Hilfe für Vorlieferanten.

Die Gastronomie, Hotels und weitere Beherbergungsbetriebe müssen vorerst bist 7. Jänner geschlossen bleiben - im Gegensatz dazu dürfen körpernahe Dienstleistungen (Friseur-, Kosmetik-, Fußpflege-oder Massage-Dienstleistungen) am kommenden Montag aufsperren, aber keine Verpflegung anbieten. Ausgenommen vom Beherbergungsverbot sind weiterhin nur unaufschiebbare Geschäftsreisen. Gasthäuser dürfen Essen zur Abholung zwischen 6:00 Uhr in der Früh und 19:00 Uhr am Abend anbieten. Geliefert darf rund um die Uhr werden.

Hier geht es zum Kommentar: Wer soll das bezahlen?

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP): Der Umsatzersatz biete den Unternehmen die nötige Liquidität, um über den Lockdown zu kommen, dazu gebe es Kurzarbeit mit weiterhin bis zu 100 Prozent und den Fixkostenzuschuss. Grundsätzlich sei davon auszugehen, "dass die Wintersaison eine sehr schwierige wird".

Vorteil des Umsatzersatzes ist laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), dass eine Arbeitsplatzgarantie damit verbunden ist und dieser rasch und unkompliziert ausbezahlt werde. Das sagte der Kogler in einer Pressekonferenz vor jener von Blümel und Köstinger.