Neue Corona-Hilfen für Hotellerie und Gastronomie

Verlustersatz und Umsatzersatz werden verländert. Gastronomen und Hoteliers können unter FinanzOnline  jetzt Anträge stellen. 
Weitere Hilfen für Gastronomie und Hotellerie sind jetzt beantragbar.
Weitere Hilfen für Gastronomie und Hotellerie sind jetzt beantragbar.

Ab sofort sind weitere Coronahilfen für Firmen, die vom (Teil-)Lockdown betroffen sind, beantragbar. Es geht um den sogenannten Verlustersatz mit einer Höhe bis zu 3 Mio. Euro und den bis zu 50 Prozent hohen Dezember-Umsatzersatz. Den Umsatzersatz gibt es für Gastronomie und Hotellerie. Beide Stützungen sind via FinanzOnline zu beantragen und werden auf Basis von Steuerdaten ermittelt.

Wie funktioniert der Verlustersatz?

Beim Verlustersatz können Verluste, die zwischen 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 anfallen, entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein ersetzt werden. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 Prozent ihres Verlustes. Kleine und Kleinst-Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter) können bis zu 90 Prozent ihres Verlustes aus dem Vergleichszeitraum lukrieren.

Die Antragstellung muss hier aber über einen Steuerberater erfolgen. Kleine Firmen können dafür bis zu 1.000 Euro verlusterhöhend anrechnen. Der Verlust wird prognostiziert. Die Endabrechnung erfolgt sobald ausreichende Daten vorliegen. Für denselben Zeitraum kann kein Umsatzersatz bezogen werden. Ein Umstieg vom Fixkostenzuschuss ist einmalig möglich. Betriebe können sich  also für die individuell beste Variante entscheiden.

Der Verlustersatz ist eine fixkostenabhängige Unterstützung und wurde früher als neuer Fixkostenersatz bzw. -zuschuss bezeichnet (was teilweise  irreführend war). Die Fixkostenzuschüsse 1 und 2 mit einer Höhe bis 800.000 Euro für die Zeiträume Mitte März bis Mitte September (Fixkostenzuschuss 1) und von Mitte September bis Juni 2021 (Fixkostenzuschuss 2) bleiben weiter bestehen. Problem dabei: Der EU-Beihilfendeckel von 800.000 Euro je Unternehmen reicht für eine so lange Durststrecke wie die Corona-Pandemie nicht aus. Unternehmen, die viele Mitarbeiter beschäftigen stoßen hier zu schnell an die Grenze der Beihilfe. 

Wann gibt es Umsatzersatz?

Beim Umsatzersatz für von der verlängerten Schließung im Dezember 2020 betroffene Betriebe wird die Hälfte ihres Umsatzes aus dem Vorjahresmonat ersetzt. Ein Steuerberater ist für die Beantragung nicht nötig. Auch hier kann über FinanzOnline beantragt werden.