Stornos wegen Coronavirus: Was tun?

Covid-19
26.02.2020

Von: Daniel Nutz
Nun hat das Coronavirus auch Österreich erreicht. Hoteliers stellen sich jetzt die Frage: Wie läuft es mit Storno?

China. Zwar kommt nur rund ein Prozent der Nächtigungen und 2,2 Prozent der Gäste aus China. Dennoch herrscht mancherorts Verunsicherung. Hier ein paar wichtige Antworten. Laut chinesischer Botschaft werden derzeit in China keine Pauschalreisen abgeschlossen. Es können also nur Individualreisende nach Österreich. Rechtlich ist für Touristiker wichtig zu wissen, dass Individualreisende, denen die Anreise möglich ist, auch die Stornokosten tragen müssen. Das gilt auch für die Erkrankung eines Gastes. Derzeit dürfte das bei allen Reisenden bis auf Gäste aus der betroffenen Region Wuhan der Fall sein, wo es keine Ausreisemöglichkeit gibt.   

Wer übernimmt Stornokosten?

Nach den AGBHs kann der Hotelier den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird. Nach Meinung des Fachverbandes Hotellerie ist das Ausreiseverbot für Gruppenreisende als solches Ereignis höherer Gewalt zu bewerten. Bei Vertragsauflösung durch den Hotelier besteht gegenüber dem Gast kein Anspruch auf das Beherbergungsentgelt oder Stornogebühren. Sind eigene AGBs vereinbart worden, so sind diese vertraglichen Regelungen heranzuziehen. Bei Verdacht auf eine Krankheit kann ein Hotel auch den Vertrag auflösen. Die Frage ist aber: Wann ist ein solcher Verdacht begründet. Sicher nicht nur deshalb, wenn ein Urlauber aus einer betroffenen italeinischen Region kommt. Aber prinzipiell gilt: Keine Panik und sich beim Coronavirus gleich zu verhalten wie bei den 96.000 Grippefällen. Mehrmals tägliches Händewaschen und die Vermeidung von direktem Kontakt zu offensichtlich kranken Menschen. Mehr Infos für Hoteliers gibt es unter: https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/coronavirus-informationen-fuer-die-hotellerie.html