Soll ich jemand eigens für die Hygiene abstellen?

Coronakrise
14.05.2020

Von: Daniel Nutz
Wir bringe ich den Restart unter den geänderten Rahmenbedingungen über die Bühne?  Gastro-Spartenobmann Mario Pulker gibt die Antworten.

ÖGZ: Sind die derzeitigen Corona-Hygienevorschriften für die Gastronomie schon so ausgereift, dass sie praxistauglich sind? Oder kann es noch Anpassungen geben?
Mario Pulker: Die Hygienevorschriften in der Gastronomie sind standardmäßig schon sehr hoch und werden von der Branche sehr gut umgesetzt. Nun gilt es noch einmal mehr darauf zu achten, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden und zusätzlich noch vermehrt desinfiziert und gelüftet wird. 

Die Hygienevorschriften sehen u. a. vor, dass sehr viel desinfiziert und geputzt werden muss – etwa oft berührte Oberflächen. Ebenso soll stündlich gelüftet werden. Ist es sinnvoll, für die Reinigung eigens Mitarbeiter abzustellen?
Je nach Kapazität und Personalressourcen muss jeder Betrieb für sich selbst entscheiden, wie er das handhabt. Ein großer Betrieb mit einem eigenen Reinigungspersonal braucht wohl keinen seiner Servicemitarbeiter zum Desinfizieren einsetzen. Andersrum bei kleineren Betrieben wie z. B. EPUs. Hier wird die Betreiberin oder der Betreiber selbst desinfizieren müssen. 

Welche Strafen drohen, wenn es Verletzungen der Auflagen gibt? Ist hier mit Kulanz zu rechnen, wenn unwissentlich Dinge nicht zu hundert Prozent eingehalten werden?
Das Covid-19-Maßnahmengesetz, auf dem die Verordnungen zu den betrieblichen Einschränkungen beruhen, sieht Strafen in der Höhe von bis zu 30.000 Euro für Betreiber vor, die die Voraussetzungen der Öffnung, z. B. die Sicherheitsmaßnahmen, nicht erfüllen. Darüber hinaus können Gäste gestraft werden, sofern die Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Wir gehen nicht davon aus, dass dieser Strafrahmen auch nur ansatzweise ausgeschöpft wird – für Härtefälle ist ein solches Instrumentarium aufgrund der außergewöhnlichen Situation aber offenbar notwendig gewesen. 

In den aktuellen Hygienevorschriften findet sich nichts über den Küchenbereich. Genügen hier die bisher gültigen HACCP-Vorschriften?
Aufgrund der geltenden HACCP-Vorschriften ist in den heimischen Küchen der Hygienestandard von Haus aus schon sehr hoch. Wenn die Küche die Kapazitäten hat, dass die Köchinnen und Köche einen Mindestabstand von einem Meter einhalten können, wird keine MNS-Maske benötigt. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss entweder MNS-Maske oder ein „Face Shield“ getragen werden.

Während Lokale mittlerweile wieder nach vorne schauen können, hat die Nachtgastronomie noch keine Perspektive. Wann erwarten Sie hier Lockerungen bzw. eine Öffnung?
Wie am 11. Mai bekanntgegeben wurde, wird auch hier mit den zuständigen Ministerien an einem Paket gearbeitet, um der Nachtgastronomie zu helfen.

Infos für Gastronomen

Weitere Informationen für Betriebe aus der Tourismuswirtschaft hinsichtlich der Wiedereröffnung sind auf der Website www.sichere-­gastfreundschaft.at aufbereitet.