Rauchverbot: Was jetzt gilt

30.10.2019

 
Ab 1. November gilt das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie. Nachdem der Verfassungsgerichtshof sämtliche Ausnahmen ausgeschlossen hat, müssen sich alle heimischen Betriebe daran halten. Wie geht das genau?
Altes Schild in Zügen im Salzkammergut
Altes Schild in Zügen im Salzkammergut

ebattiert. Einige Nachtlokale fürchten mehr Ärger mit Anrainern wegen steigender Lärmbelästigung (die ÖGZ berichtete in der vergangenen Titelgeschichte). 
Um die Lärmbelästigung durch das Rauchen auf der Straße einzudämmen, kamen jetzt die Wiener Neos auf die Idee, sogenannte „Lärmmanager“ einzustellen. Die sollen zwischen den Szenelokalen herumpendeln und verhindern, dass dauernd gleich die Polizei gerufen wird. Die Frage: Wer soll dafür bezahlen? 
Doch die Mehrheit der Gastronomieunternehmer ist mit der derzeitigen – weil einheitlichen – Regelung zufrieden. Das legt auch eine Online-Umfrage nahe, die wir unter unseren Newsletter-Abonnenten durchführten (55 Prozent waren für ein komplettes Rauchverbot, 25 Prozent waren für die Beibehaltung der bisherigen Regelung, der Rest für Ausnahmen für Discos).

Alte Schilder abhängen

Worauf müssen Gastronomen ab dem 1. November achten? Wichtig ist die Kennzeichnung. In den Lokalen muss ein „Rauchen verboten“-Schild gut sichtbar angebracht sein. Dieses Schild kann man prinzipiell selbst gestalten. Wer nicht basteln will, kann sich aber auf die WKO verlassen. Die Kammer hat die roten Rauchverbotsschilder an die Mitglieder ausgeschickt. Wichtig ist klarerweise, dass alte Schilder und Pickerln, die das Rauchen erlauben, abgehängt werden. 
Am wichtigsten ist, dass Gastronomen ihre Gäste ab dem 1. November nicht mehr im Lokal rauchen lassen. Es ist besser, wenn Gäste ohne Getränke vor das Lokal zum Rauchen gehen und man sie bittet, leise Gespräche zu führen, um die Anrainer möglichst nicht zu belästigen. Derzeit liegt hier die Verantwortung beim Gastronomen. Eine Änderung im Gewerberecht wird von einigen Experten empfohlen, um die Unternehmer hier nicht alleine zu lassen. Eine Änderung müsste von der Bundesregierung beschlossen werden.