Nun fix: Umsatz-Ersatz bleibt auch bei Kurzarbeit

05.11.2020

Erleichterung für Gasronomie und Hotellerie: Die Spekulationen über die genaue Umsetzung des Umsatz-Ersatzes haben ein Ende. Unternehmen bekommen bis zu 80 Prozent, auch wenn sie Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Auch Zusellservices werde nicht gegengerechnet.
Der Umsatz-Ersatz von bis zu 80 Prozent des Vorjahres bleibt auch bei Kurzarbeitsmaßnahmen.
Der Umsatz-Ersatz von bis zu 80 Prozent des Vorjahres bleibt auch bei Kurzarbeitsmaßnahmen.

Die Kurzarbeit wird nicht dem Umsatz-Ersatz gegengerechnet. „Wenn die Kurzarbeit hier mit drin wäre, käme für Viele nichts mehr heraus“, stellte der Obmann der Gastronomiesparte in der WKÖ, Mario Pulker fest. Ebenso nicht gegengerechnet werden jene Umsätze, die die Gastronomen nun aus dem Liefer- bzw. Mitnehmgeschäft lukrieren. Sehr wohl gegengerechnet werden laut Pulker 100 Prozent hohe Kreditgarantien, nicht aber Garantien, die sich auf 90 oder 80 Prozent belaufen. "Und die Hilfe wird rasch fließen", so der Wirtschaftskämmerer, "spätestens 14 Tage nachdem die Verordnung fertig ist."

Verordnung in Planung

Wann sie genau fertig sein wird, ist offen. Hier geht fehlt noch eine Einigung von ÖVP und den Grünen.

Hintergrund: Neos-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn hatte aufgrund von Aussagen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) vermutet hat, dass die Kurzarbeit beim Umsatz-Ersatz im November gegengerechnet werden könnte.

Für den November erhalten vom Lockdown betroffene Branchen - Gastronomie und Hotellerie - einen. Umsatz-Ersatz von bis zu 80 Prozent der Erlöse des vorigen Novembers. Dafür darf niemand gekündigt werden. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen