Kurz: "Skivergnügen ja, aber ohne richtiges Aprés Ski"

Coronakrise
24.09.2020

Sitzplatzpflicht auch beim Aprés Ski: Speisen und Getränke müssen im Sitzen eingenommen werden. Corona-Tests sollen auf Fremdenführer, Reiseleiter und Skilehrer ausgedehnt werden. 
Der Winter findet unter strengen Bedingungen statt
Der Winter findet unter strengen Bedingungen statt

Am Mittwochabend gab es eine Videokonferenz des Bundeskanzlers mit Branchenvertretern aus dem Tourismus. Die Unternehmer sollten darauf eingestimmt werden, was in der Wintersaison - vor allem in Westösterreich - auf die Gastronomie zukommt. Den Morgen danach gab es dann den  offizielln Ausblick der Bundesregierung. Gäste und Gastgeber werden auf einen schaumgebremsten Skiurlaub eingestimmt: "Skivergnügen ja, aber ohne Apres Ski", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Essen und Trinken, fügte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hinzu, müssten auch im Freien im Sitzen konsumiert werden. Skifahren und Weihnachtsmärkte sollen dafür aber - unter Auflagen - stattfinden können. Mit diesen Maßnahmen sollen Arbeitsplätze im Tourismussektor gesichert werden.

Was das konkret heiße, hat gast.at beim Ministerium nachgefragt: 

Aprés Ski

  • Wie groß dürfen Besuchergruppen sein? 

Max. 10 Personen (zzgl. minderjährige Kinder) pro Besuchergruppe.

  • Wird es Schneebars geben?

Eine Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen möglich.

  • Essen und Trinken nur im Sitzen. Holt man sich trotzdem die Getränke selber?

Selbstbedienung ist erlaubt – es geht ums Konsumieren.

  • Seilbahnen: Wie soll der 1-Meter-Sicherheitsabstand eingehalten werden?

Für Seilbahnen gelten die Regeln der Massenbeförderungsmittel d.h. auch Mund-Nasen-Schutz für offene Seilbahnen. Wie bei Massenbeförderungsmittel soll der Abstand von 1-Meter eingehalten werden.

Weihnachtsmärkte 

  • Gibt es Punschstände? Essen nur im Sitzen?

Es gibt kein Verbot von Punschständen. Für Weihnachtsmärkte ist ein verpflichtendes Präventionskonzept vorgesehen. Bzgl. der Verabreichungsplätz ist eine Ausnahmen für zum Beispiel Imbissstände vorgesehen (auch hier gilt keine Konsumation von Speisen und Getränke in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle)

  • Wie soll/kann man die Besucherzahlen regeln? 

Das ist individuell im Rahmen des verpflichtende Präventionskonzeptes vom Veranstalter zu erarbeiten.

"Wir müssen das Wachstum stoppen", die Zahlen seien zu hoch, so der Bundeskanzler. Es gehe nicht nur um die Gesundheit der Bevölkerung, sondern auch um die Arbeitsplätze. Der Tourismus sei "'Teil unserer Identität". Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) betonte, dass man den Tourismus als Gesamtheit sehen müsse, und nicht ein kleiner Teil des Nachttourismus die ganze Branche gefährden dürfe.

DIE WICHTIGSTEN MASSNAHMEN

Apres Ski

  • 1 Meter Abstand zwischen Besuchergruppen einhalten
  • Indoor und outdoor: Fixe Sitzplätze, keine Stehplätze

Schutzmaßnahmen für Gastronomie

  • Max. 10 Personen (zzgl. minderjährige Kinder) pro Besuchergruppe.
  • Auf- und Sperrstunde 05.00 bzw. 01:00 Uhr des folgenden Tages.
  • Restriktive Aufsperr- und Sperrstunden durch Länder. Ab Freitag Sperrstunde 22.00 Uhr Salzburg/Tirol/Vorarlberg.
  • Keine Konsumation von Speisen und Getränken in Nähe der Ausgabestelle.
  • In geschlossenen Räumen Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen.
  • 1 Meter Mindestabstand zwischen Besuchergruppen in Lokalen
  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in geschlossenen Räumen für Personal und Kunden – ausgenommen während des Verweilens am Verabreichungsplatz.