Kommentar: Darf man Ungeimpfte ausschließen?

Kommentar
09.09.2021

Zutritt nur für Geimpfte, darf man das? ja, man darf! 

Um die Frage gleich zu beantworten: Ja, eine Gesellschaft darf das. Und bevor Sie jetzt einen Leserbrief schreiben, möchte ich Sie auf ein Gedankenexperiment mitnehmen: 
Stellen wir uns vor, wie es wäre, wenn Restaurants, Kaffeehäuser und Clubs von heute auf morgen die „2G-Regelung“ einführen und nur noch Geimpfte und Genesene einlassen. Keine Abstandsregeln, keine Testpflicht, keine Personenzahlbeschränkung und ein unbeschwertes, soziales Miteinander wie vor der Pandemie. Klingt doch gut, oder? 

Wer sich nicht impfen lassen will, sich selbst gefährdet, soll das tun, diese Freiheit muss man jeder Bürgerin, jedem Bürger zugestehen. Allerdings hat diese Freiheit Grenzen, nämlich dann, wenn das Gemeinwohl gefährdet wird. Wer will, darf Alkohol trinken, auch bis zur Besinnungslosigkeit. Was nicht geht, ist alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen. 
Wer für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen, darf somit auch andere nicht gefährden und muss auch mit möglichen Konsequenzen leben – siehe Alkohol am Steuer.

Im deutschen Bundesland Hessen tritt in Kürze eine neue Verordnung in Kraft: Gastronomen dürfen freiwillig die 2G-Regel anwenden, wenn sie wollen. In der öffentlichen Daseinsvorsorge bleibt es hingegen bei 3G, das sollte auch nicht weiter diskutiert werden. 

Und wie denken die Kolleginnen und Kollegen in Deutschland darüber? Laut einer aktuellen Umfrage des deutschen Gastronomieverbandes Dehoga sind rund 76 Prozent der Betreiber von Restaurants, Hotels oder Clubs in Hessen nicht bereit, Ungeimpfte abzuweisen. 
Also doch lieber 3G? 1G? Oder Lockdown? Was denken Sie? Schreiben Sie mir!