Innsbruck: Gewerbepflicht für Privatvermieter leerstehender Wohnungen

Tirol
13.03.2019

Von: Thomas Askan Vierich
Während die Bundespolitik beim Thema Airbnb und Co noch zögert, preschen einzelne Gemeinden und Länder voran. Jetzt hat in Innbsruck das Landesverwaltungsgericht entschieden: 

Die allgemeine Vermietung von leerstehenden Wohnungen (die Untervermietung von städtischen Wohnen ist in Innsbruck ohnehin verboten) über einen festgesetzten Zeitraum und zu einem Pauschalpreis über die Plattform Airbnb bedingt eine Gewerbeberechtigung. Eine Bestätigung des Urteils durch das Höchstgericht ist noch ausständig.

„Ich bin froh über dieses klare Urteil. Wir warten nun ab, was das Höchstgericht zu diesem Fall urteilt", begrüßt Bürgermeister Georg Willi die Entscheidung. "Wenn es höchstgerichtlich bestätigt wird, wird die Stadt Innsbruck sofort mit den entsprechenden gewerberechtlichen Prüfungen starten, möglicherweise auch mit zusätzlichem nur für diesen Zweck vorgesehenem Personal."

Verbot der Untervermietung

Um städtische Mieterinnen und Mieter an das Verbot der Untervermietung zu erinnern, verschickte die Stadt Innsbruck zu Beginn des Jahres einen Brief an diese. Bürgermeister Georg Willi ortet aber nicht nur dort ein Problem: „Werden private Wohnungen über die Plattform vermietet, stehen sie den Innsbruckerinnen und Innsbruckern, die sie benötigen, nicht mehr zur Verfügung. Durch die gewerberechtliche Regelung wird eine gewisse Hemmschwelle geschaffen.“

Was allerdings mit den nicht-städtischen und nicht-leerstehenden Wohnungen, die über Airbnb tageweise vermietet werden, passiert, sagt das Urteil nichts. Da bleibt wohl alles beim Alten.