Hoffnungsträger Gastgarten

Gastgarten
10.06.2020

Von: Jasmin Kreulitsch
Neustart unter freiem Himmel: Schanigärten könnten die Gastronomie wieder ankurbeln. Weil es aber keine ­bundesweiten Regelungen gibt, herrscht Unsicherheit unter den Gastronomen.
Urig: ein typischer Heuriger-Gastgarten in Wien.
Der Biergarten des Restaurants „Kleine Steiermark“ im Schweizergarten.

Als 1750 der erste Schanigarten Österreichs auf dem Wiener Graben eröffnete, war die Freude genauso groß wie zur Wiedereröffnung der Gastronomie nach dem Covid-19-Lockdown – 2020 zumindest bei jedem zweiten Österreicher. 52 Prozent gaben bei einer „Falstaff“-Umfrage an, nach der Wiedereröffnung ins Lieblingslokal zu gehen. Bleiben allerdings 48 Prozent, die abwarten. Eine Branche, deren Umsatzzahlen von rund 8,56 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf fast 11 Milliarden Euro im Jahr 2018 anstiegen, kämpft ums Überleben. Zu groß ist noch die Angst vor einer Ansteckung in geschlossenen Räumen.

Hoffnungsträger sind Gastgärten, wo Luft und Wind gefährlichen Aerosolen den Garaus machen. „Gastgärten bieten großes Potenzial. Aktuell steigen die Gästezahlen in entsprechenden Lagen naturgemäß, da mehr Menschen unterwegs sind. Auch das Mittagsgeschäft zieht an, nachdem die Leute vom Homeoffice ins Büro wechseln“, sagt Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich. 

Logischer Schluss: In der Krise brauchen Wirte mehr Platz für ihre Gastgärten. Das Problem: Es gibt keine bundesweiten Verordnungen. „Die Bewilligung von Gastgärten liegt in der Kompetenz der Gemeinden und ist aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung eine kommunale Angelegenheit“, so Pulker. Für viele Gastronomen kann die Vergrößerung des Außenbereichs jedoch betriebsrettend sein. Doch was erlaubt die Praxis? „Wenden Sie sich an die jeweilige Fachgruppe Gastronomie in Ihrem Bundesland. Hier sitzen die Spezialisten für Betriebsanlagenrecht, und es besteht eine enge regionale Verflechtung.“ An welche Auflagen man sich halten muss oder ob bei einer temporären Vergrößerung die Anzahl der Verabreichungsplätze steigen darf, kommt wieder auf die Kommune an. „Eine Vergrößerung, die Sitzplätze umfasst, ist nicht ausgeschlossen.“

Schanigartengebühr 

Exakte Zahlen zur Anzahl der österreichischen Gastgärten liegen nicht vor. Pulker schätzt, dass mehr als zwei Drittel der Betriebe über irgendeine Form eines Außenbereiches verfügen. Das Beispiel Wien zeigt, wie kompliziert die neue Realität ist: In 3.500 Wiener Schanigärten könnten mit den derzeit geltenden Sicherheitsmaßnahmen in einem durchschnittlichen Schanigarten gerade einmal zwölf Gäste bewirtet werden. Weil sich das wirtschaftlich keinesfalls rechnen kann, insistierte die grüne Vizebürgermeisterin Birgit Hebein: Sie schlug vor, es den Wirten zu ermöglichen, größere Schanigärten aufzustellen. Andere Länder Europas sind schon weiter, Städte wie Berlin und Rotterdam wollen Straßen für Autos sperren, um der Gastronomie Platz zu machen. Eine Idee für Österreich? „Alles, was den Betrieben hilft, ist grundsätzlich zu begrüßen“, so Pulker, Ideen diesbezüglich gibt es allerdings nicht. Aber: „Praktisch überall besteht Bereitschaft, Betrieben in irgendeiner Form entgegenzukommen, sei es durch Erlass/Rückzahlung der Gebühr oder Gebrauchsabgabe, Möglichkeit zur Erweiterung etc.“

Szenarien 

In Wien wurde dies bereits beschlossen. „Die Gastronomie ist von Corona besonders betroffen, daher werden wir sie bei der Schanigartengebühr unbürokratisch unterstützen und diese herabsetzen oder gänzlich erlassen“, so Finanzstadtrat Peter Hanke. Beim Blick auf die Bundesländer finden sich unterschiedliche Szenarien: Städte wie Innsbruck oder Hallein erlassen den Gastronomen für das ganze Jahr die Miete des Gastgartens, wenn dieser sich auf öffentlichem Grund befindet. In Villach gilt dies bis Ende August, dafür ist eine Vergrößerung des Außenbereichs möglich – allerdings ohne Erhöhung der Verabreichungsplätze.