„Grace Period“ für Betriebsübergaben beschlossen

Betriebsübergabe
26.02.2020

 
Der Ministerrat hat die Einführung von zweijährigen Übergangsfristen („grace period“) für Betriebsübergaben beschlossen.

„Das ist eine Maßnahme mit enormer Bedeutung für Betriebsübergaben, gerade in Familienbetrieben der Hotellerie und Gastronomie“, sagt die für Regionen und Tourismus zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger. „Zwei Drittel der Betriebsübergaben erfolgen innerhalb der eigenen Familie.“

„In vielen Familienbetrieben, vom Dorfwirtshaus bis hin zur kleinen Pension, sind bei Betriebsübernahmen hohe Investitionen fällig, um alle Vorschriften zu erfüllen. Mit der Ausarbeitung eines ‚Grace Period‘-Pakets verschaffen wir unseren Betrieben Erleichterungen durch einen zweijährigen Spielraum, um Investitionen leichter zu organisieren und stemmen zu können.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Während der „grace period“ sind nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen durchzuführen und an deren Ende findet der Übertritt in das Regelregime statt.
  • Für die Dauer dieser „grace period“ sollen auch bestehende Meldeverpflichtungen an das Arbeitsinspektorat überprüft werden.
  • Zusätzlich soll auch eine Ausdehnung des sogenannten „Fortbetriebsrechts“ umgesetzt werden, welches bereits jetzt im Familienverband in der Gewerbeordnung vorgesehen ist und eine Betriebsübernahme im Notfall erleichtert.

Durch die geplante „grace period“ sind - nach entsprechenden gesetzlichen Adaptierungen - Erleichterungen für Unternehmer insbesondere aus gewerberechtlicher, mietrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht möglich.