Gastroöffnung: Vier Gäste pro Tisch, Reservierung empfohlen

Gastronomie
28.04.2020

Gastronomiebetriebe dürfen ab dem 15. Mai wieder öffnen. Pro Tisch gilt ein Mindestabstand von einem Meter, Schankbetrieb gibt es keinen. Hier sind die Details.
So könnte es aussehen: Vier Personen pro Tisch, einen Meter Abstand zwischen den Tischen. Die Frage lautet: Werden das Gäste annehmen und sich daran halten?

Ab dem 15. Mai dürfen Gastrobetriebe wieder aufgesperrt werden, Beherbergungsbetriebe ab dem 29. Mai. Wie Tourismusministerin Köstinger in der heutigen PK verkündet hat, soll "Gastfreundschaft mit größtmöglichem Schutz" gewährleistet werden.

Im Detail bedeutet das: Neben den bisherigen Rahmenbedingungen (Öffnungszeiten zwischen sechs und 23 Uhr) gilt pro Tisch ein Mindestabstand von einem Meter, dieser gilt allerdings nicht für Personen, die am selben Tisch sitzen. Pro Tisch sind maximal vier Personen (plus minderjährige Kinder) erlaubt. Die "Abstandsregel" gilt für die Gäste am Tisch nicht, das Personal muss aber Masken tragen.

Das Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen, für Gäste am Tisch besteht keine Maskenpflicht. MNS-Masken sind aber beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie bei Toilettenbesuchen vorgesehen.

Keine Reservierungspflicht

Köstinger: "Es gibt keine freie Sitzplatzwahl". Tische seien vorab zu reservieren, wobei die Ministerin von einer "Empfehlung" und keiner "Reservierungspflicht" sprach. Ein vorheriger Anruf erleichtere den Gastronomen die Planung. Der Bewegungsradius in den Lokalen bleibt eingeschränkt. Ein Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt. Größere Familienfeiern werden "so nicht möglich sein", auch Gruppenreservierungen für mehrere Tische dürfen nicht angenommen werden, sagte Köstinger.

Zudem sind ab 1. Mai Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen möglich, bei Begräbnissen mit bis zu 30. Das gilt vorerst bis zum 30. Juni.

Hotels ohne Buffets

Was Nachtlokale, Bars und Diskotheken betrifft, gibt es laut Köstinger "keine gesicherte, valide Zukunftsprognose". Sie bleiben vorerst weiter geschlossen. Anders sieht es dagegen bei Hotels und Beherbergungsbetrieben auf, die mit 29. Mai für private Nächtigungen geöffnet werden. Man wolle "mehr Mobilität" schaffen und dafür sorgen, "dass Urlaub in Österreich möglich gemacht wird", sagte Köstinger. Buffets, etwa beim Frühstück, werden in der bisherigen Form aber nicht möglich sein.

In den Hotels werde es auch "engere Reinigungsintervalle" geben, der Mindestabstand und die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen seien selbstverständlich zu beachten. Was die Wellness-Bereiche in den Hotels betrifft, zeigte sich Köstinger zuversichtlich, dass die Betreiber "gute, intelligente Konzepte" auf die Beine stellen werden, um die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 hintanzuhalten.

Sehnsucht

Es gebe eine "große Sehnsucht" bei Bevölkerung und Unternehmen, so Köstinger, "dass wir wieder zurückkommen zu einem durchwegs auch normalen Leben". Die nun angekündigten Lockerungsschritte werde man im Abstand von zwei Wochen evaluieren. Der Fahrplan gebe den Unternehmen aber Planungssicherheit: "Die Betriebe können sich jetzt auf die Öffnung vorbereiten."

Die Öffnungszeiten für die Gastronomie bleiben wie zuletzt angekündigt bei 6 bis 23 Uhr.

Härtefallfonds

Neues gibt es auch beim Härtefallfonds: Hier wird der Berechnungszeitraum auf den 15. September ausgedehnt. In diesem Zeitraum können jene drei Monate flexibel ausgewählt werden, in denen man am stärksten betroffen war. Das gilt für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent.