Fixkostenzuschuss wird nicht ausgeschöpft

21.09.2020

Von: Thomas Askan Vierich
12 Milliarden Euro stehen alleine für den Fixkostenzuschuss I zur Verfügung, ausbezahlt wurden bis jetzt 165 Millionen Euro. (2x AKTUALISIERT)

Finanzminister Gernot Blümel liegt derzeit im Clinch mit der EU-Kommission über die Definition der Wirtschaftshilfen. Laut Ö1 von Montag würde das Finanzministerium „täglich“ mit der EU-Kommission verhandeln. Es geht dabei bekanntlich um den Fixkostenzuschuss II.

Was zur Frage führt, welche Hilfsmittel in Österreich bis dato geflossen sind. Während bei Haftungen, Steuererleichterungen und der Kurzarbeit schon einiges ausgeschöpft wurde, liegen die Auszahlungen aus dem Krisenbewältigungsfonds unter den Planungen. Mitte August waren dort 18 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Krise budgetiert. 12 Milliarden Euro davon stehen alleine für den Fixkostenzuschuss I zur Verfügung, ausbezahlt wurden bis jetzt 165 Millionen Euro. 

Hilfszahlungen grundsätzlich problematisch? 

Die geplante Lohnsteuersenkung wurde bereits vorgezogen, die Senkung der Mehrwertsteuer soll um ein Jahr verlängert werden. „Viele Maßnahmen der Regierung waren richtig, um den Wirtschaftseinbruch vorübergehend zu dämpfen“, sagt Agenda Austria-Ökonom Dénes Kucsera in einer Aussendung. Er sieht öffentliche Hilfsgelder grundsätzlich eher kritisch: Je länger die Unternehmen nur durch öffentliche Hilfsgelder überlebten, desto problematischer werde der Ausstieg aus diesen Hilfsgeldern. Deshalb sollte zum Beispiel möglichst rasch ein Exit aus der Kurzarbeit geplant werden. „Die Regierung muss sich Gedanken machen, wie sie die Zukunft nach der Krise gestalten und die neuen Potenziale nutzen will, statt nur das Bestehende so lange wie möglich zu erhalten“, so Kucsera.

Warum halten sich Unternehmen beim Fixkostenzuschuss bislang zurück?

Ein Grund für die Zurückhaltung der Unternehmen beim Fixkostenzuschuss I ist, dass der Fixkostenzuschuss II viele Vorteile bietet und sie es deshalb vorziehen zu warten. Der Fixkostenzuschuss in Phase 2 bietet mehr Flexibilität und damit auch "pragmatische und punktgenaue Unterstützung für die besonders hart getroffenen Branchen" (sagt die Wirtschaftskammer). 

Vorteile Fixkostenzuschuss 2 gegenüber Phase 1

•        Der Fixkostenzuschuss berechnet sich linear (bei 35% Umsatzausfall Erstattung von 35% der Fixkosten) anstatt in Stufen (bei 40% Ausfall 25% Ersatz).

•        Der Zuschuss wird schon ab 30% statt 40% Umsatzausfall gewährt und kann bis zu 100% betragen. Hotels mit Totalausfall in schwächeren Monaten können bei der der alten Regelung mit etwas höheren Einnahmen im Juli und August durchaus um den kompletten Fixkostenzuschuss umfallen.

•        Der Betrachtungszeitraum ist von 16. Juni 2020 bis 15. März 2021 festgelegt, wobei für sechs zusammenhängende Monate ein Antrag gestellt werden kann. Die quartalsweise Berechnungsmöglichkeit bleibt bestehen.

•        Durch neue Richtlinie zu Phase 2 ist jetzt klargestellt: Auch Geschäftsführerbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers (sofern nicht nach dem ASVG versichert) können bei Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geltend gemacht werden.

•        Die Definition der Fixkosten wird um AfA, fiktive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter und frustrierte Aufwendungen ergänzt. Leasingraten werden zur Gänze übernommen.

alte Regelung (Fixkostenzuschuss I):

  • Hotels, die sich von mehr als 3 Prozent ihrer Mitarbeiter trennen mussten, werden von vornherein ausgeschlossen und können bestenfalls um eine Ausnahme ansuchen.

Die ÖHV erklärt darüber hinaus auf Anfrage: 

"Zu guter Letzt muss man hier beachten, dass die 165 Mio. Euro ausbezahlt wurden. Beantragt und wohl auch genehmigt wurde mehr: Wir hören von einigen Unternehmen, dass sie die zweite Tranche zugesprochen, aber nicht ausbezahlt bekommen haben, und das können bis zu 75% des Zuschusses sein. Es liegt wohl bis zu einem gewissen Grad auch am Tempo der Finanzverwaltung."

Die Verbesserungen vom Fixkostenzuschuss I auf II sind auch das Problem bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission. Die fragt, durchaus zur Recht, warum NACH dem Lockdown diese Verbesserungen im Sinn der betroffenen Unternehmen notwendig seien, vor allem wenn der Zuschussrahmen in Phase 1 bei weitem nicht ausgeschöpft wurde. Das schlüssig zu argumentieren, fällt dem Finanzministerium offenbar schwer. Zuletzt hat Blümel gegenüber der EU und Ö1 damit argumentiert, dass die Coronasituation sich gerade eh wieder verschärfe und der alte Antrag mit der "Naturkatastrophen-Situation" bald wieder erreicht sei. Es ist doch schön, wenn einem die Gabe gegeben ist, aus allem das Beste machen zu können...

Wo anders läuft es besser

In anderen Ländern, heißt es in verschiedenen Medienberichten, laufen die Anträge zu weiteren Hilfszahlungen (i.e. nationale Subventionen) übrigens reibungslos, weil sie korrekt gestellt wurden. In Deutschland können Unternehmen je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten Unternehmen für die Monate September bis Dezember bis zu 200 000 Euro an Förderung erhalten. Bisher wurden für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten wie Mieten von insgesamt bis zu 150 000 Euro erstattet, wenn Firmen erhebliche Umsatzausfälle nachweisen konnten. Bestehende Deckelungsbeträge werden gestrichen. Stattdessen gibt es eine Staffelung in der Erstattung der Fixkosten, je nachdem wie hoch der Umsatzeinbruch ist.