Fälligkeit von Steuern und Abgaben verschieben

Steuern
16.11.2020

 
Gestundete Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden im Jänner fällig. Viele Betriebe sind außerstande, sie zu begleichen. Die ÖHV fordert ein Rettungsprogramm.

„Die Erleichterung war groß, als der Nationalrat im April die verzugszinsenfreie Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ermöglichte. Seit sich abzeichnet, dass sich die Umsätze nicht erholen, stellt sich in vielen Betrieben Ernüchterung ein“, berichtet der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, Markus Gratzer, von einer stark steigenden Zahl von Anrufen besorgter Unternehmen: „Umsätze fehlen, Kosten laufen weiter: Viele Unternehmen, nicht nur im Tourismus, können ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Jetzt nicht und auch nicht im Jänner.“

Betriebe werden jeden Cent brauchen

Wenn nichts geschieht, werden am 15. Jänner gestundete Steuern und Abgaben fällig. In einem ersten Schritt müsse die Frist deutlich verlängert werden: „Nach derzeitiger Rechtslage müssen die Unternehmen im Jänner einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Das ist aufwändig und dauert. Eine einfache Gesetzesänderung würde für Rechtssicherheit und Planbarkeit sorgen“, so Gratzer. Stadt- und Seminarhotels, aber auch viele Betriebe in anderen Branchen werden noch lange jeden Cent brauchen, um die laufende Kosten zu bezahlen.

„Bad Companies“ erleichtern Rückzahlung und retten Bilanzen

In einem weiteren Schritt soll der Vorschlag des Gewerbevereins, wie in der Bankenkrise „Bad Companies“ zum Auslagern krisenbedingter Schulden einzurichten, umgesetzt werden: „Diese Krise trifft den Standort viel härter als die Bankenkrise. Um sie zu bewältigen, brauchen wir alle Instrumente, die damals geholfen haben, und ein paar neue dazu“, so Gratzer. Die Vorteile von „Bad Companies“ liegen auf der Hand: Alle seit Mitte März gewährten Überbrückungen und Stundungen der öffentlichen Hand würden in der Sanierungsgesellschaft gebündelt, die vereinbart mit jedem Unternehmen die Rückzahlung auf Basis von Kennzahlen und Geschäftsgang individuell. Somit kann sich das Unternehmen voll und ganz auf das operative Geschäft konzentrieren, die Bilanzen wären um Covid-19-bedingte Außenstände bereinigt: „Das würde die Wucht der anrollenden Insolvenzwelle mildern und sogar Investitionen erleichtern“, beschreibt Gratzer unbestreitbare direkte und indirekte Arbeitsmarkteffekte.