Deutschland: Mindestlohn führt zu Angebotsreduzierung

Arbeitszeit
21.03.2017

Von: Thomas Askan Vierich
Bei uns soll er kommen, in Deutschland gilt er schon seit 2015: der Mindestlohn. Und er hat in der deutschen Hotellerie und Gastronomie zu einer Einschränkung bei Küchenzeiten, Veranstaltungen und Öffnungszeiten geführt. Das geht aus einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) unter seiner Mitgliedsbetrieben hervor, berichten Focus und die Funke Mediengruppe.
Tritt laut DEHOGA vermehrt in Deutschland auf. Bald auch bei uns?
Tritt laut DEHOGA vermehrt in Deutschland auf. Bald auch bei uns?

Tausende Hotels und Restaurants haben im Zuge der Mindestlohneinführung 2015 und der damit verbundenen Arbeitszeitdokumentation ihre Leistungen eingeschränkt. Das geht aus einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) in seinen Betrieben hervor.

Deren Ergebnisse liegen den Zeitungen der Funke Mediengruppe vor. Demnach haben 54,2 Prozent der Betriebe ihre Öffnungszeiten reduziert. 50,4 Prozent der Betriebe haben ihr Leistungsangebot –  etwa Küchenzeiten, Speiseauswahl, Veranstaltungen, Mittagstisch oder Catering – eingeschränkt. Ungefähr jeder dritte Betrieb (32,5 Prozent) erhöhte die Zahl seiner Ruhetage. Der Verband hatte die Hoteliers und Restaurantbetreiber gefragt, welche Folgen das „starre Arbeitszeitkorsett“ seit Januar 2015 für die Betriebe habe.

Laut DEHOGA nahmen 6071 Betriebe an der Online-Umfrage zwischen 23. Januar und 15. März teil. 64 Prozent der Rückmeldungen seien aus der Gastronomie gekommen, 36 Prozent aus der Hotellerie.

Mindestlohn ließ Personalkosten steigen

„Die Arbeitszeitdokumentation und die intensiven Kontrollen haben unserer Branche einen enormen bürokratischen Aufwand beschert“, sagte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges den Funke-Zeitungen. Sie berichtete von „großem Frust“ in den Betrieben. In der ländlichen Gastronomie würden Umsatzrückgänge beklagt. „Es ist nicht wegzudiskutieren, dass der MIndestlohn die Personalkosten hat steigen lassen“, erklärte Hartges.

Starre Arbeitszeiten

Auch die im seit 1994 geltenden deutschen Arbeitszeitgesetz festgelegte werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden und im Ausnahmefall von maximal zehn Stunden will der DEHOGA kippen und plädiert für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der gesetzliche Höchstrahmen für die Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. „Wir wollen die Gesamtarbeitszeiten nicht verlängern, sondern dann arbeiten lassen, wenn die Arbeit anfällt“, so Hartges. Das Arbeitszeitgesetz habe mit der Lebenswirklichkeit nicht mehr viel zu tun. „Hier brauchen wir viel flexiblere Regeln. Man könnte Mitarbeiter an drei oder vier Tagen länger arbeiten lassen und dafür mehr freie Tage ermöglichen“, erklärte sie. „Das wünschen sich auch die Mitarbeiter.“

Ist das nun für die österreichischen Betriebe ein Trost, dass die deutschen Kollegen vor ganz ähnlichen Problemen stehen? Auch wenn wir grundsätzlich nichts gegen die Einführung eines Mindestlohnes haben - 1500 Euro sollte jeder arbeitende Mensch verdienen dürfen -, es hapert in Deutschland offensichtlich vor allem an der bürokratischen Umsetzung. Und da besteht auch bei uns Grund zur Besorgnis... Vielleicht lässt sich wenigstens bei der Arbeitszeitregelung mehr Flexibilität als in Deutschland erreichen?