Coronahilfen? Bitte warten!

Coronakrise
11.02.2021

"Wir hängen weiter in der Luft". Die Hilfen für Gastrozulieferer - vom kleinen Gemüsehändler bis zum Großhandel - lassen weiter auf sich warten. Dramatisch ist die Situation mittlerweile auch für viele Brauereien.
Wann wird wieder Bier durch die Zapfhähne der heimischen Gastro-Betriebe rinnen?

In der Vorwoche hat die ÖGZ die Situation der Gastrogroßhändler beleuchtet. Betroffen sind aber auch zahlreiche kleine Gastro- und Hotellerie-Zulieferer, die seit Monaten auf zugesagte Coronahilfen warten. Vorerst ist allerdings weiter offen, wann sie ihre Lockdown-Hilfen bekommen, vorher müssen jene für die direkt betroffenen Betriebe abgeschlossen sein. Auf der BMF-Homepage heißt es, die Hilfe, die zuerst für Ende Dezember und zuletzt für Ende Jänner angekündigt gewesen war, sei in "finaler Abstimmung".

Tausende Unternehmer betroffen

Das beruhigt betroffene Unternehmer wenig: "Wir hängen weiter komplett in der Luft, es sollte doch Ende Jänner eine Lösung präsentiert werden", klagt ein betroffener Unternehmer gegenüber der APA. Viele betroffene Unternehmer fühlten sich "durch nicht umgesetzte Ankündigungen, die auch nicht klargestellt werden, 'papierlt'". Erst am Dienstag hatten sich Vertreter von Fachgruppen in der Wirtschaftskammer, die vom Lockdown indirekt betroffen sind, neuerlich zu Wort gemeldet und eine Lösung als "überfällig" bezeichnet.

Schließlich seien nicht nur die Gastronomie und Hotellerie selbst vom Lockdown seit Anfang November 2020 schwer betroffen, sondern mit ihnen "tausende Zulieferbetriebe - von Lebensmittelgroßhändlern über Obst- und Gemüsehändler bis hin zu Weinhändlern und Blumenhändlern, die seit Monaten mit teils massiven Umsatzeinbußen kämpfen". "Die Gastro-Zulieferbetriebe brauchen jetzt endlich Rechtssicherheit und eine klare wirtschaftliche Perspektive", forderte Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels der WKÖ. Die Betriebe warteten "verzweifelt darauf, endlich einen Antrag auf Beihilfen für November und Dezember stellen zu können."

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vertreter seines Hauses hatten die heiß ersehnte Coronahilfe - die sogenannte "Zulieferer-Hilfe" - mehrmals angekündigt und zuletzt auch mehrmals versichert, man arbeite mit Hochdruck an einer Lösung. Antworten darauf, wann es endlich soweit ist, gibt es bis heute aber keine. 

Auf der Homepage des Finanzministeriums heißt es weiter, dass die notwendige Richtlinie für den Lockdwon-Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen "sich derzeit in finaler Abstimmung befindet". Eine Beantragung soll wie berichtet über FinanzOnline geschehen.

Weiters heißt es auf der Homepage: "Um diese Hilfen treffsicher auszuzahlen, muss zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein. Das hat vor allem den Grund, dass sich die Betroffenheit der Unternehmen (direkt oder indirekt) in den einzelnen Lockdown-Phasen ändern kann. Etwa eine Visagistin, die sowohl Privatkunden betreut, als auch für das Theater arbeitet oder ein Blumenhändler, der auch örtliche Gasthäuser, Hotels und Veranstaltungen beliefert. Auch er ist mit manchen Teilen seines Umsatzes zu unterschiedlichen Zeiten direkt Betroffener und zu anderen indirekt Betroffener."

50 Prozent "Umsatzzusammenhang"

Um die noch ausständige Hilfe zu einem noch offenen Zeitpunkt beantragen zu können, braucht es mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit Unternehmen, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind. Im Betrachtungszeitraum muss ein mindestens 40 Prozent hoher Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) nachgewiesen werden.

Ab einer Fördersumme von 5.000 Euro (bei Anspruchsberechtigung für November und Dezember) müssen diese Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Diese Grenze verringert sich bei einem kürzeren Anspruchszeitraum.

Bei der Höhe der Hilfe gelten die gleichen Kriterien wie beim Umsatzersatz. Demnach erhält ein indirekt betroffenes Unternehmen aus dem Handel den gleichen Prozentsatz an Umsatz ersetzt, der auch für direkt betroffene Handelsunternehmen im selben Zeitraum gegolten hat. Berechnungsgrundlage sind jene Umsätze aus dem November und Dezember 2019, die mit direkt betroffenen Unternehmen gemacht wurden.

Abgewickelt wird über die Coronahilfen-Agentur COFAG. Bäuerliche Zulieferer, deren Hilfen übers Agrarministerium abgewickelt bekommen, können ihre Anträge bei der Agrarmarkt Austria wie berichtet ab 15. Februar einbringen.

Brauereien in Bedrängnis

Langsam eng wird die Situation auch für die zahlreiche heimischen Brauereien. Deshalb fordert der Verband der Brauereien Österreichs eine rasche Wiedereröffnung der Gastronomie. Vor allem für die klein- und mittelständischen Brauereien, die über einen sehr hohen Gastronomieanteil verfügen, sei dies „eine Überlebensfrage“, betont etwa Josef Sigl, Eigentümer der Trumer Privatbrauerei. Verbandschef Sigi Menz sagt, dass „der Gastro-Lockdown die Zulieferer und damit viele Brauereien empfindlich trifft. Rund ein Drittel des in Österreich gebrauten Bieres fließt in normalen Jahren in die Gastronomie. Dieser für die Bierbranche wesentliche Wirtschaftsfaktor ist seit dem Start der Wintersaison geschlossen. Eine zeitnahe Öffnung wäre eine wichtige Unterstützung – auch für die mehr als 315.000 Beschäftigten in der heimischen Gastronomie und Hotellerie.“

„Nach dem kontrollierten Öffnen der Geschäfte, Museen und körpernahen Dienstleister hat sich gezeigt, dass sich viel mehr Leute testen lassen. Das vorsichtige Aufsperren der Gastronomie würde die Teststrategie der Bundesregierung stärken“, sagt Sigl, der im Brauereiverband die mittelständischen Brauereien vertritt. Außerdem hätten Untersuchungen der AGES im Herbst 2020 gezeigt, dass sich damals lediglich um die drei Prozent der Cluster einem Ansteckungsgeschehen im Zusammenhang mit Hotellerie und Gastronomie zuordnen ließen. Rund 60 % der Ansteckungen fanden im privaten Umfeld statt.

Prävention in der Gastro

Die Gastronomie habe bereits im Vorjahr sehr viel in entsprechende Präventionskonzepte und Maßnahmen – Masken- und Registrierungspflicht, Abstandsregeln, Desinfektionsmöglichkeiten – investiert. Das habe sich voll und ganz bewährt; Beschäftigte und Kunden hätten gelernt, mit der Pandemie umzugehen. „Es spricht also nichts gegen eine ehestmögliche Öffnung der Gastronomie mit strenger Einhaltung aller gesundheitsrelevanten Maßnahmen“, so Menz. Dabei sei auch ein gestaffeltes Vorgehen – wie etwa derzeit in Wien mit bestimmten Öffnungstagen sowie sukzessiver Ausweitung der Sperrstunde angedacht – vorstellbar. „Der Lockdown bedeutet für die Gastronomie und viele Zulieferer eine existenzbedrohende Situation. Was wir und ganz Österreich jetzt dringend brauchen, sind sowohl gesundheitspolitische Verantwortung als auch wirtschafts- und gesellschaftspolitische Vernunft“, unterstreicht Menz abschließend.